Vertikal Garten
Verkauf & Lieferung
Verkaufs- & Lieferbedingungen
1. Geltung
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei ausdrücklichen Vereinbarungen.
Unsere Angebote sind stehts freibleibend und behalten ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, 8 Wochen nach Abgabe.
Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3. Lieferzeit und Versand
Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen und Lieferungen einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Zusagen berechtigt den Auftraggeber nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag gem. § 326 BGB. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
Unverschuldete Betriebsstörungen (Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, etc.) bei uns oder unseren Lieferern und Ereignisse höherer Gewalt befreien uns solange von den Lieferpflichten, wie diese Faktoren sich auf unseren Betrieb auswirken.
Der Rechnungsbetrag des Vertikalgartens muss vor dem Versand bei uns verbucht sein.
Bei allen Lieferungen behalten wir uns den Abschluss einer Transportschadensversicherung vor.
4. Gewährleistungen, Mängelrüge und Schadenersatz
Unsere Lieferung gilt als erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranz hält.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarte Anlieferung ungehindert möglich ist. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle Mängelrügen schriftlich, innerhalb von 8 Tagen bei uns geltend zu machen. Muster, Prospekte und Online Präsentationen dienen nur zur Information.
Im Falle mangelhafter Lieferung hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenlose Behebung der Mängel. Auswaschungen und Verfärbungen an den unbehandelten Stahlteilen des Vertikalgartens, die durch Wasser, Regen oder Schnee entstehen, können Schäden an dem sich in unmittelbarer Nähe befindli chen Belag, Pflaster, Steine oder Platten verursachen. Diese Verfärbungen sind natürlicherem Ursprungs und stellen keinen Mangel dar.
Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Vertrag und unerlaubter Handlung, insbesondere für mittelbare Schäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Tritt an unserer Lieferung innerhalb von 60 Monaten nach Gefahrübergang ein Mangel auf (Gewährleistungsfrist) der auf einen davor liegenden Umstand beruht, übernehmen wir die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehender Ansprüche in folgender Form: Der Mangel wird nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Reparatur beseitigt. Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. Unberührt bleibt unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für lackierte Oberflächen beträgt die gesetzliche Gewährleistung 6 Monate.
5. Preise
Unsere Preise rechnen sich ab Lager Medingen zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die erteilte Rechnung ist innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig. Voraussetzung ist, dass gegen den Auftraggeber keine anderen offenen Forderungen anstehen. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nachträglich zu mindern geeignet sind, werden unsere Forderungen sofort fällig. Dies gilt insbesondere bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit diese nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Stornierung eines gültigen Auftrages des Auftraggebers kann nur noch erfolgen, wenn der Auftrag unsererseits noch nicht produktionstechnisch angearbeitet wurde.
Wir behalten uns das Recht vor, eine Abstandszahlung in Höhe von 15 % des Warenwertes für die uns entstandenen Kosten zu berechnen.
Montagekosten werden gesondert berechnet.
6. Montage
Das Errichten des Vertikalgartens erfolgt nach gesonderten Vereinbarungen. Es ist nicht automatisch im Kaufpreis enthalten.
Das Fundament ist nicht im Kaufpreis enthalten, sondern Sache des Auftraggebers.
Von Seiten des Auftraggebers sind die Bedingungen so zu schaffen, dass ein ungehindertes Arbeiten erfolgen kann. Es muss ein geeigneter Zugang zum Montageort, eine Entnahmestelle für Strom und Wasser vorhanden sei. Die entstehenden Kosten dafür gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weitergehende Ansprüche aus dem Errichten des Vertikalgartens gehen nicht an uns.
7. Eigentumsvorbehalte
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks vor. Kaufpreisforderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen, still an uns abgetreten. Die gelieferte Ware gilt als Vorbehaltsware in dem Sinne, dass der Fakturenwert der Ware zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20 v. H., zu unserer Sicherung dient.
Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil eines im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstücks eingebaut, so werden die dem Auftraggeber gegen den Dritten erwachsenen Ansprüche in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit Rangvorbehalt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretungserklärung an. Die Vorbehaltsware darf nur weiter veräußert werden, wenn die Forderungen aus Verwertung in Höhe ihres Fakturenwertes zuzüglich 20 v.H. an uns abgetreten werden. Wir nehmen auch diese Abtretung an.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Auftraggeber nicht Vollkaufmann ist, gilt als Erfüllungsort Ottendorf-Okrilla, als Gerichtsstand Dresden. Für Vollkaufleute gelten Erfüllungsort und Gerichtsstand für das Mahnverfahren.
9. Schlussbestimmung
Änderung dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelnen Bestimmungen des zwischen uns und dem Auftraggeber bestehenden Vertrag nichtig sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Diese Bestimmungen gelten für Auftragge-
ber, die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, und mit dem sich aus dem Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach BGB ergebenden Einschränkungen.
August 2023
Rainer Tamme